Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsmaßahmen und Veranstaltungen der Österreichischen Gesellschaft für Sport- Zahnmedizin und -Medizin (ÖGSZM)

(Stand 05.04.2021)

I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Gesellschaft für Sport- Zahnmedizin und -Medizin (ÖGSZM) gelten für die Teilnahme an allen durch die ÖGSZM angebotenen Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe der zwischen dem Teilnehmer und der ÖGSZM geschlossenen Fortbildungsverträge.

2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen.

II. Vertragsschluss
Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Teilnehmer und der ÖGSZM richtet sich danach, ob es sich bei dem jeweiligen Kurs um eine Einzelveranstaltung oder um eine aus mehreren Kurseinheiten bestehende Veranstaltung (Curriculum) handelt.
a) Vertragsabschluss bei Einzelveranstaltungen
Eine vom Teilnehmer abgegebene Bestellung stellt ein an die ÖGSZM gerichtetes Angebot zur Teilnahme an dem vom Teilnehmer ausgewählten Kurs unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Alle vom Teilnehmer aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch die ÖGSZM. Bei Einzelveranstaltungen kommt der Vertrag aufgrund fristgerechter Übermittlung der Bestellung durch den Teilnehmer unter Angabe des Kurses und schriftlicher Bestätigung durch die ÖGSZM (Annahme) zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Zugangs berücksichtigt. Die Bestellung durch den Teilnehmer erfolgt entweder per E-Mail, unter Nutzung eines im Internet zur Verfügung gestellten Online-Anmeldeformulars, per Telefax oder schriftlich an die ÖGSZM, Rochusgasse 13, 5020 Salzburg
b) Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten bestehen (Curricula).
Eine vom Teilnehmer abgegebene Bestellung stellt ein an die ÖGSZM gerichtetes Angebot zur Teilnahme an dem vom Teilnehmer ausgewählten Kurs unter diesen Nutzungsbedingungen dar. Alle vom Teilnehmer aufgegebenen Bestellungen unterliegen der anschließenden Annahme durch die ÖGSZM. Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten bestehen (Curricula), werden im Kursprogramm ohne Terminvorschläge für die einzelnen Kurseinheiten angeboten. Die Übermittlung der Bestellung durch den Teilnehmer (Angebot) ist unverbindlich. Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der ÖGSZM kommt erst durch fristgerechte Bezahlung der von der ÖGSZM an den Teilnehmer übermittelten Rechnung zustande.

III. Widerrufsrecht für Verbraucherverträge 
Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher (§ 13 BGB) haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Seminar-Vertrag zu widerrufen, den Sie unter alleiniger Verwendung von Fernkommunikationsmitteln mit uns geschlossen haben.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die
Österreichische Gesellschaft für Sport- Zahnmedizin und -Medizin (ÖGSZM), Rochusgasse 13, 5020 Salzburg
E-Mail: info@oegszm.at     Faxnummer: +43 (0) 662-822788

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Dies ist nach § 356 Abs. 4 BGB der Fall, soweit Sie sich dazu entscheiden, ein gebuchtes Seminar und/oder eine sonstige Veranstaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu besuchen und hieran teilzunehmen. In diesem Fall beginnen wir mit Seminar-/Veranstaltungsbeginn mit der Dienstleistungserbringung und erlischt ihr Widerrufsrecht mit Beginn Ihrer Seminar-/Veranstaltungsteilnahme vorzeitig.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster: Widerrufsformular für den Verbraucher
Es handelt sich hier um den gesetzlichen Mustertext, der sich als Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB findet: Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

Österreichische Gesellschaft für Sport- Zahnmedizin und -Medizin (ÖGSZM), Rochusgasse 13, 5020 Salzburg, E-Mail: info@oegszm.at, Faxnummer: +43 (0) 662-822788

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (**) den von mir/uns (**) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Dienstleistung(en) (**):
Kursbezeichnung(en):
Bestellt am:
Name des/der Teilnehmer(s):
Anschrift des/der Teilnehmer(s):
Datum:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Sie können Ihren Widerruf wahlweise per Post oder per E-Mail oder per Telefax an uns mit Hilfe dieses Formulars versenden. (**) Unzutreffendes streichen.

IV. Leistungsumfang 
1. Die dem Teilnehmer im Rahmen von Einzelkursen und Curricula zu vermittelnden Inhalte werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung durch die ÖGSZM festgelegt.
2. Die ÖGSZM ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
3. Die im Rahmen der Kurse zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
4. Aussagen und Erläuterungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf der Website der ÖGSZM und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

  1. Entgelt und Zahlungsbedingungen 
    Die vom Teilnehmer für die Teilnahme an einem Kurs zu leistende Vergütung ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die Vergütung für die Teilnahme an einem Kurs ist im Voraus zu leisten. Dabei gilt Nachfolgendes:
    1. Einzelkurse
    Die Buchung von Einzelkursen erfolgt durch Ermächtigung der ÖGSZM, die Kursgebühr vom Konto des Teilnehmers mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuzie- hen. Der Teilnehmer wird sein Kreditinstitut anweisen, die von seinem Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die ÖGSZM wird das gesamte Teilnahmeentgelt vier Wochen vor Beginn des Kurses einziehen. Soweit eine Buchung zu einem Zeitpunkt erfolgt, der weniger als vier Wochen vor Kursbeginn liegt, erfolgt die Abbuchung spätestens drei Tage vor Kursbeginn. Der Teilnehmer kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Zahlung der Kursgebühr auf Rechnung, in bar oder auf sonstige Weise ist nicht möglich. Alternativ ist die Zahlung der Kursgebühr per Kreditkarte auf der Website möglich.
    2. Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten bestehen (Curricula)
    Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Kurseinheiten bestehen, kann die Kursgebühr mittels nachfolgender Zahlungsmethoden unter den dort genannten Bedingungen erfolgen:
    a) Zahlung auf Rechnung: Bei Zahlung auf Rechnung ist das gesamte Entgelt der Veranstaltungsreihe vor Beginn der ersten Kursveranstaltung zu leisten. Die Zahlungspflicht des Teilnehmers bleibt auch dann bestehen, wenn ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber des Teilnehmers) sich gegenüber der ÖGSZM zur Zahlung der Kursgebühren verpflichtet. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolgen in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Rechnungen werden durch die ÖGSZM nach ihrer Wahl per Brief, Fax oder E-Mail versandt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Teilnehmers ist die ÖGSZM dazu berechtigt, die Erbringung der von Seiten der ÖGSZM vertraglich obliegenden Leistungen zu verweigern. Im Falle von Seminaren/Webinaren bedeutet dies, dass es dem Teilnehmer verwehrt wird, am Seminar/ Webinar teilzunehmen.
    b) Zahlung mittels SEPA-Lastschrift: Für den Teilnehmer besteht, mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der ÖGSZM, die Möglichkeit, der ÖGSZM ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Für den Fall der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, werden wir – anders als für den Fall der Zahlung auf Rechnung – nicht das gesamte Teilnahmeentgelt unmittelbar vier Wochen vor Beginn der ersten Kurseinheit einziehen, sondern das anteilige Teilnahmeentgelt vier Wochen vor Beginn der einzelnen Kurseinheiten einziehen. Der Einzug erfolgt jeweils unter Angabe der im Lastschriftmandat benannten Referenz.
    c) Die Zahlung der Kursgebühr in bar oder auf sonstige Weise ist nicht möglich.VI. Zertifizierung 
    1. Ein Anspruch auf Zertifizierung besteht nicht.
Für den Fall, dass der Teilnehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung des Kursentgeltes nicht nachkommt, behält sich die ÖGSZM gegenüber dem Kunden vor, weder eine Teilnahmebestätigung zu erteilen noch eine Zertifizierung auszustellen.
    2. Bei fehlender Zahlung des Entgeltes behält sich die ÖGSZM darüber hinaus vor, den jeweiligen Teilnehmer von etwaigen Abschlussprüfungen auszuschließen.

    VII. Kündigung
    1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen dem Teilnehmer und der ÖGSZM geschlossenen Vertrag.
    2. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

    VIII. Rücktritt/Terminabsage des Veranstalters
    1. Einzelveranstaltungen
    Bei Einzelveranstaltungen ist die ÖGSZM berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinne liegt insbesondere vor, wenn
    • für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
    • die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

    In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnehmerentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

    2. Veranstaltungen mit mehreren Kurseinheiten

    a) Rücktritt 
Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Unterrichtseinheiten bestehen (Curricula), ist die ÖGSZM ebenfalls berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    • für die gesamte Unterrichtsreihe nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
    • die gesamte Unterrichtsreihe aus nicht von uns zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss.

    In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
    b) Absage einzelner Termine
    Die ÖGSZM ist berechtigt, einzelne Termine/Kurseinheiten abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wenn der jeweilige Termin aus wichtigem Grund nicht durchgeführt werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    • für die jeweilige Kurseinheit nicht genügend Anmeldungen vorliegen
    • der jeweilige Termin aus nicht von uns zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. 
Ist eine Nachholung der Kurseinheit nicht möglich, werden den Teilnehmern die Teilnahme- entgelte anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen den Teilnehmern nicht zu.

    IX.   Urheberrechte
    1. Die seitens der ÖGSZM angebotenen Kurse werden von den Referenten mit Sorgfalt unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik unter erheblichem Arbeitseinsatz vorbereitet und konzipiert und geben die subjektive Sicht des jeweiligen Referenten wider. Sämtliche durch den Referenten erarbeiteten Seminarunter- lagen und -informationen unterliegen daher dem Schutze des Urheberrechts. Die Nutzung der Kurs- unterlagen ist nur den Teilnehmern des jeweiligen Kurses im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen gestattet. 
2. Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen der Veranstaltungen angebotenen Kursinhalte für eigene Zwecke zu verwenden. Der Teilnehmer darf keine Vervielfältigung der Kursinhalte in gedruckter oder elektronischer Form an Dritte weitergeben. 
3. Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstige Schutzrechte an den Kursen der ÖGSZM verbleiben bei der ÖGSZM und/oder dem jeweiligen Referenten. Die Teilnehmer sind nur berechtigt, die Kurse und die dort vermittelten Informationen und Unterlagen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Eine Berechtigung dahingehend, die Kurse aufzuzeichnen und/oder auf sonstige Weise, beispielsweise im Internet, in Intranets und in Extranets Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, besteht nicht. Ebensolches gilt für die gewerbliche Vervielfältigung und/oder den Weiterverkauf der Inhalte aus den Kursen.
    4. Handouts, Präsentationen, Schulungshandbücher, Software und sonstige Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Ver- vielfältigen, Übersetzen oder Umsetzen in irgendein elektronisches Medium oder maschinell lesbare Form im Ganzen oder in Teilen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der ÖGSZM und/oder des jeweiligen Referenten ist nicht gestattet.
    5. Das digitale Bearbeiten, die Speicherung und/oder Vervielfältigung analogen Materials ohne vorherige schriftliche Genehmigung der ÖGSZM und/oder des jeweiligen Referenten ist nicht gestattet. 
Gleiches gilt in Bezug auf die Veränderung des Inhalts, etwa in Form von Kürzungen oder Erweiterungen und jede andere Form der Bearbeitung, die über die private Verwendung hinausgeht.

    X.   Verhinderung der Kursteilnahme
    1. Kann ein Kursteilnehmer bei einer aus mehreren Kurseinheiten bestehenden Veranstaltung an einem Kurstermin nicht teilnehmen, so teilt er dies der ÖGSZM in schriftlicher Form mit. Der Teilnehmer teilt der ÖGSZM seine Verhinderung spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Kurstermin mit.
    2. Die ÖGSZM wird sich um einen Ersatztermin bemühen. Die Zuweisung eines Ersatztermins steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit eines Alternativtermins sowie einer schriftlichen Bestätigung seitens der ÖGSZM.
    3. Wenn der Teilnehmer die durch die ÖGSZM mitgeteilten Alternativ-Termine schriftlich bestätigt hat, wird eine Bearbeitungsgebühr von
    50,00 € fällig.
    4. Sofern der Teilnehmer nicht erscheint, ohne dass die Voraussetzungen nach Ziff. 1 und Ziff. 3 vorliegen, wird jeweils die volle Kursgebühr fällig.
    5. Eine Vertretung durch einen Teilnehmer derselben Kursserie ist ausgeschlossen.

    XI.   Rücktritt
    1. Die Teilnehmer können ohne Angabe von Gründen bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn – bei mehrtägigen Veranstaltungen vor Beginn der ersten Unterrichtseinheit – vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter hat Anspruch auf angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes (Stornogebühr).
    2. Erklärt der Teilnehmer binnen 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn den Rücktritt vom Vertrag, fällt das volle Entgelt als Stornogebühr an. Die ÖGSZM muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder anderweitig erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen hat.
    3. Bei Einzelveranstaltungen wird bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach vorstehenden Absätzen vom Vertrag zurückgetreten ist oder den Vertrag in sonstiger Weise vorzeitig beendet hat.
    4. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird das gesamte Teilnahmeentgelt fällig, sofern der Kunde zu einzelnen Kurseinheiten nicht erscheint und er nicht nach vorstehenden Absätzen vom Vertrag zurückgetreten ist oder den Vertrag in sonstiger Weise vorzeitig beendet hat.
    5. Die Anmeldung kann auf eine Ersatzperson übertragen werden, die vom Kunden benannt werden muss. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

    XII. Haftung für Schäden 
    1. Die Haftung der ÖGSZM für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Erfüllung der Teilnehmer daher vertraut und auch vertrauen darf). Insoweit haftet die ÖGSZM für jeden Grad des Verschuldens, wobei die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, die nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit führt, auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.
    2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

    XIII. Form von Erklärungen
    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer uns oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

    XIV.   Gerichtsstand 
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen das für den Geschäftssitz der ÖGSZM zuständige Gericht.
    Widerrufsbelehrung
    Als Verbraucher (§ 13 BGB) haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Seminar-Vertrag zu widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die
    Postanschrift: Österreichische Gesellschaft für Sport- Zahnmedizin und -Medizin (ÖGSZM), Rochusgasse 13, 5020 Salzburg
    E-Mail: info@oegszm.at     Faxnummer: +43 (0) 662-822788
    mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, in- formieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs- mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vor- gesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Besondere Hinweise
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Dies ist nach § 356 Abs. 4 BGB der Fall, soweit Sie sich dazu entscheiden, ein gebuchtes Seminar und/oder eine sonstige Veranstaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu besuchen und hieran teilzunehmen. In diesem Fall beginnen wir mit Seminar-/Veranstaltungsbeginn mit der Dienstleistungserbringung und ihr Widerrufsrecht erlischt mit Beginn Ihrer Seminar-/Veranstaltungsteilnahme vorzeitig.
    Ende der Widerrufsbelehrung
    Wenn Sie den Vertrag mit unserem Unternehmen widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an:
    Österreichische Gesellschaft für Sport- Zahnmedizin und -Medizin (ÖGSZM), Rochusgasse 13, 5020 Salzburg
    E-Mail: info@oegszm.at     Faxnummer: +43 (0) 662-822788

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (**) den von mir/uns (**) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Dienstleistung(en) (**):
Kursbezeichnung(en):
Bestellt am:   
Erhalten am:
       Name des/der Teilnehmer(s):
Anschrift des/der Teilnehmer(s):
Datum:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Sie können Ihren Widerruf wahlweise per Post oder per E-Mail an unser Unternehmen mit Hilfe dieses Formulars versenden. (**) Unzutreffendes